Bürgermeister Berger wirbt in umliegenden Orten wie Seelingstädt, Altenhain, Pausitz und Nitschka für seinen Vorstoß
Bekanntmachung über das Verbot für säumige Steuerzahler, ihr verbliebenes Geld in Kneipen und bei Tanzveranstaltungen zu verprassen.
Von Volker Jäger
Quelle und Reproduktion: Staatsarchiv Leipzig
Trebsen. Im Jahr 1890 initiierte der Trebsener Bürgermeister Berger eine Vereinigung von benachbarten Gemeinden zum Ausschluss säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten. Hintergrund war wohl, dass in Trebsen Einwohner ihre Abgaben nicht zahlten, sich aber dennoch in Gastwirtschaften und anderen Vergnügungsstätten aufhielten und dort ihr Geld durchbrachten. Da Berger von seiner früheren Wirkungsstätte her positive Folgen einer solchen Regelung erfahren hatte, regte er nun bei den umliegenden Gemeinden eine solche Verbindung an.
Das geplante Regulativ bezog sich auf Rückstände bei Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern, Kirchen- und Armensteuern sowie Schulabgaben und Schulgeld. Es entfaltete seine Wirksamkeit, wenn bei den Schuldnern vergeblich eine Zwangsvollstreckung durchgeführt worden war, diese als arbeitsscheu galten und/oder eine unordentliche Lebensweise, Trunk- und Verschwendungssucht zeigten. Alle Gast-, Tanz- und Schankwirte im Bezirk hatten das ihnen mitgeteilte Verbot zu beachten und umzusetzen. Dessen Übertretung wurde mit zehn Tagen Haft bedroht. Ein Teil der Verantwortlichen in den jeweiligen Gemeinden stimmte dem Vorhaben des Bürgermeisters zu, sicherte sich jedoch dahingehend ab, dass für sie keine Kosten entstünden.
Die Stadt Nerchau und andere Gemeinden lehnten jedoch mit der Begründung ab, dass es dort nur sehr wenige oder keine Schuldner gäbe. Berger versuchte daraufhin, sie umzustimmen. Er argumentierte nachvollziehbar, dass es darum ginge, Schuldnern, egal wo sie wohnten, im ganzen Bezirk die Möglichkeit zu nehmen, in öffentliche Lokale zu gehen und ihre Familien in Not zu setzen. Außerdem würden sie damit regelmäßig Steuern zahlende Bewohner verderben. Alle konnte er damit nicht überzeugen, es traten aber immerhin elf Gemeinden dem Zusammenschluss bei. Die Amtshauptmannschaft Grimma stimmte dem Regulativ mit wenigen Veränderungen im Jahr 1893 zu, womit es in Kraft trat.
LVZ Muldental 18. Septeber 2017 (Heimatgeschichte)